Statutenänderung

Das Verfahren zur Aufnahme auf die „Liste der begünstigten Spendenempfänger“ des Bundesministeriums für Finanzen hat einige formale Änderungen unserer Statuten notwendig gemacht. Diese wurden in der Generalversammlung 2011 einstimmig beschlossen. Die neuen Statuten sind hier abrufbar.