Seit 13.12.2011 findet sich PHASE-Austria auf der „Liste der begünstigten Spendenempfänger“ des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) unter der Registrierungsnummer SO2226. Spenden, die ab diesem Zeitpunkt am Konto von PHASE-Austria einlangen, können nun von Unternehmen und Privatpersonen steuerlich abgesetzt werden. Wir freuen uns, dass wir unseren Mitgliedern, Spenderinnen und Spendern und Förderern diese Möglichkeit bieten können! Selbstverständlich hoffen wir auch, dass sich die Mühe – immerhin hat uns das Verfahren etwa ein Jahr beschäftigt – auch für PHASE-Austria und damit für die Menschen in Nepal auszahlt.

Was bedeutet dies für PHASE-Austria?
Die Aufnahme auf die Liste ist an verschiedene, teilweise strenge Bedingungen geknüpft. Zusätzlich zu den zwei Rechnungsprüfern wird PHASE-Austria nun auch jährlich durch einen Wirtschaftsprüfer kontrolliert. Dieser überprüft einerseits ob die Gebarung des Vereins in Ordnung ist und andererseits auch wie das Geld in Nepal verwendet wird. Nähere Informationen dazu gibt es hier.

Was bedeutet steuerlich absetzen und wie wirkt sich dies aus?
Ein Beispiel: Ein Angestellter mit monatlichem Bruttoverdienst von 2.500€ möchte 300€ spenden. Führt er diese bei der Erklärung zur Arbeitnehmer-Veranlagung (Steuerausgleich) unter Sonderausgaben an, so bekommt er etwa 109€ zurückerstattet. Er könnte also 409€ spenden ohne mehr zu bezahlen. Einen anonymen Spendenrechner gibt es z.B. unter www.spendenrechner.at

Wichtig: Einzahlungsbelege (Zahlscheine oder Kontoauszüge) aufheben! Bei direkten Spenden in bar werden wir auf Anfrage gerne eine Quittung ausstellen. Bei weiteren Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit stehen wir gerne zur Verfügung!

Die administrativen Kosten für die Aufnahme und den Verbleib von PHASE-Austria auf der BMF-Liste werden vom Vorstand getragen. Wir bleiben unserem Grundsatz treu: „Jeder gespendete Euro kommt 1:1 in Nepal an!“
Die Liste der begünstigten Spendenempfänger des Finanzministeriums finden Sie hier.