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Statutenänderung

Das Verfahren zur Aufnahme auf die „Liste der begünstigten Spendenempfänger“ des Bundesministeriums für Finanzen hat einige formale Änderungen unserer Statuten notwendig gemacht. Diese wurden in der Generalversammlung 2011 einstimmig beschlossen. Die neuen Statuten sind hier abrufbar.

Absetzbarkeit von Spenden

In Österreich können Spenden an humanitäre Organisationen seit etwa einem Jahr abgesetzt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Organisation bestimmte Kriterien erfüllt, insbesondere der Einsatz der Gelder wird geprüft. Dafür muss die Organisation mindestens drei Jahre bestehen, was bei PHASE Austria erst ab Mai 2010 der Fall sein wird. Wir sind zuversichtlich, alle Voraussetzungen dafür …